Am 30. März 2019 endet für den Fall, dass bis zu diesem Zeitpunkt kein Austrittsabkommen zwischen Großbritannien und der EU ratifiziert worden ist, die Anwendbarkeit des gesamten EU-Rechts im britischen Hoheitsgebiet und auf britische Staatsangehörige und in Großbritannien niedergelassene Unternehmen im Hoheitsgebiet der verbleibenden EU-Mitgliedstaaten. Mit dem Eintritt eines sog. Brexit verlieren britische Staatsangehörige ihren Status als Unionsbürger, und die Unionsbürger verlieren den Status als solchen in britischem Hoheitsgebiet. [...]
Um das Ausmaß dieses Verlustes zu verdeutlichen, sollen im Folgenden zunächst einmal beispielhaft Rechte skizziert werden, die bei einem Brexit, wegfallen würden, bevor darauf eingegangen wird, ob einige dieser Rechte das Ende der Anwendbarkeit der Unionsverträge »überleben« können, und Möglichkeiten, den Fortbestand dieser Rechte zu sichern, diskutiert werden sollen.